Seminar: Fahrausweis für Flurförderzeuge – Staplerschein

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Die „DGUV Grundsatz 308-001 (ehem. BGG 925) beschreibt Inhalt und Form der Ausbildung mit anschließender Prüfung für alle Personen (auch Aushilfen), die Flurförderzeuge/Stapler bedienen sollen. Fahrpersonal ohne entsprechende Ausbildung gefährdet die Sicherheit im Betrieb. Den Arbeitgeber kommt es bei Unfällen teuer zu stehen. Bei fehlender oder mangelhafter Ausbildung oder Einweisung haften nicht nur Fahrer, sondern auch Unternehmen und dessen Führungskräfte. Mit einer Ausbildung gemäß DGUV Vorschrift 68 (ehem. BGV D27)/DGUV Grundsatz 308-001 (ehem. BGG 925) erlangt das Fahrpersonal sowohl das theoretische als auch das praktische Wissen und die notwendige Sicherheit im Umgang mit Flurförderzeugen. Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmenden den Fahrausweis.

Inhalt
  • Anforderungen aus Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung
  • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften DGUV Vorschrift 68 (ehem. BGV D27)/DGUV Grundsatz 308-001 (ehem. BGG 925)
  • Unfallbeispiele und Unfallvermeidung
  • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen/Staplern und Anbaugeräten
  • Standsicherheit
  • Umgang mit Last
  • Betrieb in der Praxis
  • Sondereinsätze
  • Verkehrsregeln und Verkehrswege
  • Praktische Fahrübungen
  • Prüfung in Theorie und Praxis
Lehrgangsdauer

2 Tage

Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, seinen Staplerschein berufsbegleitend am Wochenende oder als zertifizierte Maßnahme über eine Woche zu absolvieren.